Gesünder Wohnen und Energie sparen

Warum ein Energieausweis ?

Für Neubauten wurden Energieausweise bereits mit der EnEV 2002 eingeführt.

Seit Inkrafttreten der EnEV (=Energieeinsparverordnung) 2007 gilt dies nun auch für bestehende Gebäude .

Insbesondere die stetig steigenden Energiepreise haben dafür gesorgt, daß bei Neuvermietungen oder dem Verkauf von Gebäuden immer häufiger nach deren Energieverbrauch gefragt wird. 

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Sie als  Kauf- oder Mietinteressent einer Immobilie meist nur sehr wenig über deren Energiebedarf und die damit verbundenen, zukünftig auf Sie zukommenden Kosten. 

Der Energieausweis hat das Ziel Sie als Käufer oder Mieter über die energetische Qualität des anvisierten Heimes zu informieren und einen Vergleich mit anderen Objekten zu ermöglichen, außerdem werden auch Möglichkeiten aufgezeigt wie in Zukunft Energie eingespart werden kann. 

Der Energiepass  ermöglicht damit den Kauf- oder Mietinteressenten gezielt nach einer Immobilie mit günstigem Energieverbrauch zu suchen und übernimmt als eine Art "energetisches Qualitätssiegel" für Gebäude eine ähnliche Funktion wie die "Energielabel" auf Haushaltsgeräten.

Die nachfolgende Grafik stellt einen Entwurf der dena für die Gesamtbewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes dar. Der Energiekennwert für das zu bewertende Gebäude wird im oberen Bereich mit einem breiteren schwarzen Pfeil eingeordnet und ermöglicht so den Kauf- oder Mietinteressenten einen schnellen Überblick, ob bei dem neuen Heim mit eher hohen oder niedrigen Energiekosten gerechnet werden muss. Die unteren, dünner und grau dargestellten Pfeile stellen Vergleichsobjekte (von Neubauten im grünen bis nicht modernisierte Altbauten im roten Bereich) dar.

Quelle: Deutsche Energie - Agentur GmbH (dena) 

Wann benötigen Sie einen Energiepass?

Im Falle des Neubaus eines Gebäudes und in bestimmten Fällen (z.B. wesentliche Umbauten) auch bei Modernisierungen, An-, oder Ausbauten eines Gebäudes oder Gebäudeteiles.

Möchten Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, so sind den potenziellen Käufern oder Mietern der Energieausweis und die darin enthaltenen Modernisierungsempfehlungen auf Nachfrage vorzulegen.

Hierfür gelten folgende Fristen:

  • Ab dem 01.07.2008 gilt dies für alle Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden.
  • Ab dem 01.01.2009 gilt dies für alle Wohngebäude, die ab 1965 fertiggestellt wurden.
  • Ab dem 01.07.2009 gilt dies auch für Nichtwohngebäude. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Besucherverkehr müssen ab diesem Datum Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch sonst keine Gründe, die zur Ausstellung eines Energiepasses verpflichten, so besteht auch kein gesetzlicher Zwang zur Ausstellung eines Energieausweises. Die Ausstellung eines Energieausweises auf freiwilliger Basis, kann dann sinnvoll sein, wenn Sie z.B. eine energetische Modernisierung planen und diese gezielter vorbereiten möchten.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten einen Energiepass auszustellen: 

Zum einen den bedarfsorientierten Pass, der Mietern oder Kaufinteressenten eine realistische Analyse des Energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes vermittelt. Es werden Angaben zum Gebäudezustand und Energieverbrauch gemacht, sowie Ratschläge zur kostengünstigen Sanierung gegeben. 

Zum anderen den verbrauchsorientierten Pass, der dagegen den reinen Energieverbrauch der derzeitigen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung darlegt. Dieser Pass bewertet demnach nicht den Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage, sondern das reine (derzeitige) Nutzerverhalten.

Bis zum 01.10.2008, bestand für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen.  Seitdem gilt folgendes:

  • Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die  in der Zwischenzeit nicht saniert und so mindestens den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben, müssen den strengeren "bedarfsorientierten Pass" vorlegen.
  • Bei allen anderen Wohngebäuden kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

Ein ausgestellter Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wer stellt einen Energiepass aus?

Ein Energieausweis darf nur von zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden.

Ich bin hierfür durch meine 

  • Bauvorlageberechtigung als Architektin (eingetragen in die Architektenliste des Landes Niedersachsen unter der Nummer: 14006) und
  • meine Weiterbildung  zur Gebäudeenergieberaterin (BAFA-Beraternummer: 107981) zertifiziert.

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen möchten und sich nicht sicher sind welche Variante für Sie die richtige ist oder welche Kosten hierdurch entstehen, so berate ich Sie gern.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie hier:

www.dena-energieausweis.de

Seit November 2008 bin ich außerdem qualifiziert

Energieausweise mit        auszustellen.

Diese Ausweise erfüllen besonders hohe Qualitätsanforderungen.     

Informationen zum  Energieausweis mit dena - Gütesiegel finden Sie unter:                                        

www.dena-energieausweis.de/guetesiegel