Gesünder Wohnen und Energie sparen

Was ist eine Energieberatung?

Als Hausbesitzer interessiert Sie der Energieverbrauch Ihres Gebäudes zum einen aus ökologischen Gründen und zum anderen (insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Energiepreise) auch aus ökonomischen Gründen. 

In einem Altbau können durch geeignete und gut aufeinander abgestimmte  Sanierungsmaßnahmen bis zu 70% der Energiekosten eingespart werden. 

Um ermitteln zu können, welche Energieeinsparmaßnahmen für Ihr Objekt ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, wird im Rahmen einer Energieberatung zunächst eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes vorgenommen, deren Ziel die Erstellung einer Energiebilanz ist.

Diese Bilanz ermöglicht Ihnen einen genauen Überblick durch welche Bauteile wieviel Wärme (Energie) verloren geht und welche Energieverluste durch den Betrieb der Heizungsanlage verursacht werden. Hierauf basierend werden in Abstimmung mit Ihnen verschiedene Maßnahmenpakete zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und der Heizungstechnik vorgeschlagen. Bei diesen Sanierungsvorschlägen findet auch die Nutzung regenerativer Energien wie z.B. Solartechnik Berücksichtigung.

Für alle diese Vorschläge erhalten Sie neben einer genauen Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten auch eine Kostenschätzung. Die einzelnen Maßnahmen werden hinsichtlich Ihrer Energieeinsparwirkung hin überprüft und bewertet. Sie erhalten so einen genauen Überblick über die Wirtschaftlichkeit und die Umweltwirkung der Sanierungsmaßnahmen.

Abschliessend erhalten Sie eine Art "Investitions"-Fahrplan, der Empfehlungen darüber enthält,  welche der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen Sie vorrangig durchführen sollten und worauf hierbei besonders geachtet werden muß.  

In diesem Zusammenhang werden auch Hinweise gegeben, welche der bestehenden Förderprogramme optimal genutzt und/oder kombiniert werden können. 

Was kostet eine Energieberatung? In welchem Umfang werden die Beratungskosten gefördert?

Eine Energieberatung wird unter bestimmten Bedingungen vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen der Richtlinie zur "Energiesparberatung vor Ort" gefördert. Die aktuelle Fassung dieser Richtlinie finden Sie unter http://www.bafa.de/ .

Anspruch auf diese geförderte Energiesparberatung haben Sie in der Regel, wenn für ihr Gebäude bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde, es nicht durch spätere Anbauten oder Aufstockungen um mehr als 50% verändert wurde und es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Die Förderung wird im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt, z.Zt. beträgt die Höhe des Zuschusses 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 Euro gezahlt.  

Maximal werden allerdings 50% der Beratungskosten bezuschußt.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob eine Förderung für Ihr Gebäude möglich ist, so werde ich dieses gerne unverbindlich prüfen. Für die über diesen Zuschuss hinausgehenden Beratungskosten erstelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang ebenfalls gerne ein auf Ihr Objekt abgestimmtes Angebot.